Hier zeigen wir dir, wie und wo du deinen Standard-Steuersatz für künftige angelegte Veranstaltungen festlegen kannst. Die angelegten Tickets haben diesen Steuersatz vor ausgewählt.
Der Steuersatz kann jederzeit individuell pro Ticket festgelegt werden.
1: Navigiere in den Shop-Bereich zum Reiter 'Allgemein'
Dort kannst du dann das Feld 'Standard-Steuersatz' auswählen.
2: Wähle deinen Steuersatz
3: Klicke auf 'Speichern'
In §12 UStG ist geregelt, dass die Steuer auf Umsätze generell 19% beträgt. Das gilt auch für Umsätze, die durch den Verkauf von Veranstaltungstickets erzielt wurden. Ausnahmen gibt es etwa für Theatervorführungen, Konzerte und damit vergleichbare Veranstaltungen (§12 Abs. 2 Nr. 7a UstG). Hier fällt der ermäßigte Steuersatz von 7% an.
Ob deine Veranstaltungen mit dem ermäßigten Steuersatz deklariert werden können hängt von diversen Kriterien ab.
Bitte stimme dich hier mit deinem Steuerberater ab.
Welcher Steuersatz gilt für die Gebühren?
Die Vorverkaufs-/Abwicklungsgebühren sind steuerlich eine Nebenleistung und folgen damit automatisch dem Steuersatz des Tickets (der Hauptleistung). Einen separaten Steuersatz nur für die Gebühren gibt es daher nicht: Bei einem 7%-Ticket werden auch die Gebühren mit 7% besteuert, bei 19% entsprechend mit 19%.
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Direkt beim Standard-Steuersatz kannst du die Kleinunternehmerregelung aktivieren: Lege den Schalter „Kleinunternehmerregelung §19 UStG aktiv" um. Ist sie aktiv, wird auf deine Verkäufe keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Hinweis: Ob die Regelung für dich gilt, hängt von deiner steuerlichen Situation ab – im Zweifel mit deinem Steuerberater abstimmen.

