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Standard Steuersatz festlegen

Hier zeigen wir dir, wie und wo du deinen Standard-Steuersatz für künftige angelegte Veranstaltungen festlegen kannst. Die angelegten Tickets haben diesen Steuersatz vor ausgewählt.
Der Steuersatz kann jederzeit individuell pro Ticket festgelegt werden.

1: Navigiere in den Shop-Bereich zum Reiter 'Allgemein'

Dort kannst du dann das Feld 'Standard-Steuersatz' auswählen.



2: Wähle deinen Steuersatz

3: Klicke auf 'Speichern'

In §12 UStG ist geregelt, dass die Steuer auf Umsätze generell 19% beträgt. Das gilt auch für Umsätze, die durch den Verkauf von Veranstaltungstickets erzielt wurden. Ausnahmen gibt es etwa für Theatervorführungen, Konzerte und damit vergleichbare Veranstaltungen (§12 Abs. 2 Nr. 7a UstG). Hier fällt der ermäßigte Steuersatz von 7% an.

Ob deine Veranstaltungen mit dem ermäßigten Steuersatz deklariert werden können hängt von diversen Kriterien ab.
Bitte stimme dich hier mit deinem Steuerberater ab.

Welcher Steuersatz gilt für die Gebühren?

Die Vorverkaufs-/Abwicklungsgebühren sind steuerlich eine Nebenleistung und folgen damit automatisch dem Steuersatz des Tickets (der Hauptleistung). Einen separaten Steuersatz nur für die Gebühren gibt es daher nicht: Bei einem 7%-Ticket werden auch die Gebühren mit 7% besteuert, bei 19% entsprechend mit 19%.

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Direkt beim Standard-Steuersatz kannst du die Kleinunternehmerregelung aktivieren: Lege den Schalter „Kleinunternehmerregelung §19 UStG aktiv" um. Ist sie aktiv, wird auf deine Verkäufe keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Hinweis: Ob die Regelung für dich gilt, hängt von deiner steuerlichen Situation ab – im Zweifel mit deinem Steuerberater abstimmen.

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